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Hinter der Bezeichnung WiR Trassenscreening verbirgt sich eine unkomplizierte Mapping-Lösung für verschiedene Anwendungsfälle, z.B. für den Glasfaserausbau, Schilder-, Grün- oder Wegenetzkataster. Die zu erfassenden straßennahen Objekte entlang von festgelegten Strecken oder Gebieten werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Für die Umsetzungsplanung von Bauvorhaben oder Erneuerungen ist die umfassende Kenntnis der vorliegenden Beschaffenheit der Oberflächen, der Straßenschilder oder aber auch der Grünanlagen von entscheidender Bedeutung. Großformatige Kamerafahrzeuge mit aufwändiger Bordtechnik sind zumeist langsam, teuer und unflexibel zu mieten.
Die WiR Solutions GmbH bietet Ihnen den Service einer flexiblen Analyse, von der Aufnahme der Strecken über die zugehörige Bildverarbeitung bis zur Klassifikation und Integration der Daten in ein GIS-fähiges Vektorformat. Durch den Einsatz einer kleinen aber leistungsfähigen Kamerainstallation sowie einer eigens programmierten Softwarelösung bieten WiR Ihnen eine flexible Mapping-Lösung gemäß Ihrem Bedarf.
Ein besonderes Augenmerk legt die WiR Solutions GmbH auf eine datenschutzkonforme Verarbeitung der erfassten Bilddaten. Diese werden automatisch konvertiert, anonymisiert und binnen 48h gelöscht.
Das Trassenscreening ist außerdem Teil unseres Leistungspaketes "WiR Netzplanung", welches die Konzeption, Planung und Realisierung von Glasfaserprojekten beinhaltet.
Synchrone Aufzeichnung von Bildern und GPS-Position
2 Bilder pro Sekunde
Automatisierte Datenübertragung mit Auslesen der Fahrtrichtung
Ihre Vorteile:
Eine leistungsfähige automobile Kamerainstallation, die die visuelle Erfassung von bis zu 100 km Strecke pro Tag durch eine Person ermöglicht
Eine datenschutzkonforme Anonymisierung der Aufnahmen für die unmittelbar folgende Auswertung sowie Löschung binnen 48 h
Datenschutzinformationen
Verantwortlicher: WiR Solutions GmbH, Grüner Weg 80, 48268 Greven.
Die Daten werden zum Zweck der Analyse der Bodenbeschaffenheit erhoben. Personen und Autokennzeichen sind nicht Ziel der Erfassung und werden automatisch unkenntlich gemacht.
Die DSGVO erlaubt uns die Datenverarbeitung aufgrund eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 b) mit Ihrer Kommune. Die personenbezogenen Daten werden nur auf der Kamera gespeichert und verlassen unser Unternehmen nicht. Wir werten die Oberflächen der Böden an den entsprechenden GPS-Punkten aus und löschen die Bilddateien binnen 48 Stunden nach der Auswertung.
Sie haben als Betroffener folgende Rechte:
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerruf (Art. 21 DSGVO), Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihre jeweilige Aufsichtsbehörde, bei der Sie sich melden können, richtet sich nach Ihrem Bundesland.
Die Aufsichtsbehörde des Bundes ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn
poststelle@BfDI.Bund.de
https://www.bfdi.bund.de
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